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Überblick über die geltende Verordnung +++ Update: Änderungen ab 02.11. +++

  • Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.
  • Aufenthalte in der Öffentlichkeit sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes (maximal mit 10 Personen) gestattet. Im privaten Raum sind Zusammenkünfte nur mit Angehörigen und Personen eines weiteren Haushalts von maximal 5 Personen erlaubt.
  • Auf private Reisen und Besuche soll nach Möglichkeit verzichtet werden.